Abstammungsurkunde Beglaubigen

Abstammungsurkunde

Sie möchten eine Abstammungsurkunde beglaubigen lassen? 

Dies ist leider nicht mehr möglich, da Abstammungsurkunden ihre Gültigkeit 2009 verloren haben. Diese wurden durch die Abschrift aus dem Geburtsregister ersetzt. Auf dieser finden sich nun alle wichtigen Informationen zu einer Person. Sie gilt als Nachweis einer Geburt. 

Notare können also keine Abstammungsurkunde beglaubigen, aber eine Abschrift aus dem Geburtsregister. 

Die Abschrift aus dem Geburtsregister können deutsche Bürger beim Standesamt ihres Geburtsortes beantragen. Um sich hinterher den Weg zum Notar zu ersparen sollte man die Abschrift aus dem Geburtsregister gleich beglaubigt beantragen. 

Die Abschrift aus dem Geburtsregister wird meistens für andere Behörden benötigt, wie zB. zur Hochzeit oder für die Rentenversicherung. Wer jetzt noch eine Abstammungsurkunde beglaubigen lässt ist selber Schuld. 



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